Das IDW regt an, hinsichtlich der in § 19 Abs. 3 WpHG-E vorgesehenen Prüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über den Wegfall der Clearingpflicht eine entsprechende Geltung der Haftungsbeschränkung nach § 323 HGB zu verankern.
IDW, Mitteilung vom 05.12.2012
Das IDW regt an, hinsichtlich der in § 19 Abs. 3 WpHG-E vorgesehenen Prüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über den Wegfall der Clearingpflicht eine entsprechende Geltung der Haftungsbeschränkung nach § 323 HGB zu verankern.
Das Schreiben an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie den EMIR-Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des IDW.
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Quelle: DATEV eG