Immobilienmakler müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Das beschloss der Bundestag am 22.06.2017 durch Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs.
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Quelle: DATEV eG
Immobilienmakler müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Das beschloss der Bundestag am 22.06.2017 durch Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs.
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