Inanspruchnahme von Pflegezeit

Die Bundesregierung hat eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben, um mehr über den Umfang der Nutzung der nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz möglichen Freistellungen zu erfahren. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Inanspruchnahme von Pflegezeit

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.07.2016

 

Die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung ( 18/9111 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 18/8854 ). Danach hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Institut TNS Emnid beauftragt, „eine bevölkerungsrepräsentative Stichprobe von 50.000 Personen zu erheben, um Anhaltspunkte dafür zu erhalten, in welchem Umfang die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz in Anspruch genommen werden“. Die Befragung laufe derzeit. Auf Basis der aktuellen Stichprobe mit Stand vom Juni 2016 ergebe sich aufgrund einer vorläufigen Hochrechnung, dass seit Anfang vergangenen Jahres mindestens 39.000 Menschen in Deutschland Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen haben.

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Quelle: DATEV eG