der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die in §§ 17a ff. UStDV formulierten Nachweiserfordernisse für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in Deutschland mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind (Az. V R 19/10).
BFH, Urteil V R 19/10 vom 11.08.2011
Leitsatz
Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem „strukturierten Verkaufsablauf“, der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat durch Vortäuschen einer differenzbesteuerten Lieferung zu verdecken, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, UR 2011, 15).
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927793 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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