Insolvenzrecht auf dem Prüfstand

Im Bundestag stießen bei Sachverständigen Pläne der Regierung für ein besseres Management von Pleiten bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften auf ein differenziertes Echo. Die Experten forderten aber u. a. eine engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.04.2014

 

Quelle: hib-Nr. 173/2014

Auf ein differenziertes Echo bei den Sachverständigen stießen am 02.04.2014 Pläne der Regierung für ein besseres Management von Pleiten bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften. Im Prinzip fand ein Gesetzentwurf (18/407), der über die Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und die Berufung möglichst nur eines Verwalters solche oft schwierigen Insolvenzverfahren effizienter organisieren und so teure Reibungsverluste vermeiden will, weithin Zustimmung. Allerdings äußerten die Experten in ihren Erklärungen wie in ihren schriftlichen Stellungnahmen Kritik an Details, die verbesserungsbedürftig seien. Gefordert wurde vor allem eine engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht.

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Quelle: DATEV eG