Die Telekom schränkt bei Neukunden den heimischen Internetanschluss für Vielsurfer ein – eine nach Einschätzung der Verbraucherzentrale unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom nun abgemahnt.
Verbraucherzentrale NRW, Mitteilung vom 05.05.2013
Die Telekom schränkt bei Neukunden den heimischen Internetanschluss für Vielsurfer ein – eine nach Einschätzung der Verbraucherzentrale unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom nun abgemahnt.
Was bisher nur aus dem Mobilfunk bekannt war, gilt seit Anfang Mai auch für den heimischen Internetanschluss: Neu-Kunden der Telekom, die zu viel surfen, werden rigoros ausgebremst. Für den Rest des Monats können sie das Internet nur noch im Schneckentempo nutzen. Für VDSL-Kunden („bis zu 50 MBit/s“) beispielsweise bedeutet dies eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer „Internet-Flatrate“.
Die Verbraucherschützer sehen die Drosselung des heimischen Internetzugangs auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher die Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.
Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Quelle: DATEV eG