Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht – 7.000 Euro Schmerzensgeld

Veröffentlicht ein Mann ein intimes Foto ohne Zustimmung der Frau im Internet und erleidet die Frau deswegen einen gesundheitlichen Schaden, kann ihr ein Schmerzensgeld – im vorliegenden Fall in Höhe von 7.000 Euro – zustehen. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 3 U 138/15).

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Quelle: DATEV eG