Investmentrecht wird geändert

Die Bundesregierung will neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere.

 

Investmentrecht wird geändert

 

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.11.2015

 

 

Die Bundesregierung will neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen ( 18/6744 ).

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Quelle: DATEV eG