Job-Daten in Internetforen

Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich sind.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung aus hib Nr. 535 vom 30.12.2013

 
Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/117) mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, „dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist“. […]

 

(vollständige Meldung siehe Deutscher Bundestag, hib Nr. 535).

 

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Quelle: DATEV eG