Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz: Mehr Zeit und Geld für die Pflege

Die Leistungen für Pflegebedürftige sollen um vier Prozent steigen und besser miteinander kombiniert werden. Das entlastet auch pflegende Angehörige. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.05.2014

 

 

Die Leistungen für Pflegebedürftige sollen um vier Prozent steigen und besser miteinander kombiniert werden. Das entlastet auch pflegende Angehörige. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht.

 

„Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade im Umgang mit Pflegebedürftigen zeigen“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Die im Kabinett beschlossenen umfangreichen Leistungsverbesserungen seien eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte, so der Minister weiter.

 

Häusliche Pflege stärken

 
Damit Menschen länger zuhause gepflegt werden können, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen angepasst werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub) sollen über ein gemeinsames Budget finanziert werden – und sind so flexibler einsetzbar: Wer beispielsweise nur wenig Kurzzeitpflege braucht, kann dafür mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

 

 

Die Pflegetypen

 
Verhinderungspflege:

 

Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, kann eine notwendige Ersatzpflege gewährt werden.

 

Kurzzeitpflege:

 

In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen. Dies kann in Krisensituationen und im Anschluss an eine stationäre Behandlung notwendig werden.

 

Tagespflege:

 

Wendet sich an Menschen, die tagsüber nicht in ihrer Wohnung versorgt und betreut werden können. Neben einer qualifizierten Pflege und gemeinsamen Mahlzeiten werden Aktivitäten zum Erhalt der Selbständigkeit in einer Tagespflegeeinrichtung angeboten.

 

Nachtpflege:

 

Ergänzt die häusliche Pflege, die Tagespflege und die Kurzzeitpflege. Das Angebot richtet sich an Menschen, die zum Beispiel unter Schlafstörungen leiden, demenziell erkrankt sind oder die abends nicht alleine sein möchten.

 

Manchmal kann zusätzliche Tages- oder Nachtpflege notwendig sein. Zukünftig steht sie allen Pflegebedürftigen offen, auch Menschen mit Demenz in der Pflegestufe 0.

 

Leistungen werden regelmäßig dynamisiert
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Das wurde im Paragraph 30 des SGB-XI festgelegt. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen.

 

Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

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Quelle: DATEV eG