Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung im Bundestag wird es wohl noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes geben.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2014
Quelle: hib-Nr. 268/2014
Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung dürfte es noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) geben. „Gute Ideen nehmen wir gerne auf“, sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses am 21.05.2014. Auch nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen noch Änderungen erfolgen. So müsse die Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen sichergestellt werden.
Der Sparkassen- und Giroverband hatte in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses die durch die Kapitalmarktgesetzgebung erfolgte Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person kritisiert und angesichts der großen Zahl von Unternehmen mit entsprechend vielen Gremien in der Sparkassen-Gruppe Änderungen gefordert.
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Quelle: DATEV eG