Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. Dies sieht der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495) vor.
Kartenzahlung soll gebührenfrei werden
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.03.2017
Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.
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Quelle: DATEV eG