Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen

Das LG Berlin hat eine Gesellschaft, die ein Kaufhaus betreibt, verpflichtet, als Mieterin in einem Neuköllner Einkaufszentrum ihre Einkaufsflächen offen zu halten und das Ladengeschäft zu betreiben sowie zugleich untersagt, einen Räumungsverkauf in Gestalt eines totalen Ausverkaufs durchzuführen bzw. zu bewerben (Az. 104 O 60/17).

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