Kein höheres Elterngeld aufgrund der Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht. So entschied das BSG (Az. B 10 EG 5/16 R).

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Quelle: DATEV eG