Kein Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung des Vermieters bei freiwilligem Auszug des Mieters

Ein Mieter, der freiwillig aus seiner Mietwohnung auszieht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer möglicherweise unberechtigten Kündigung des Vermieters. So entschied das AG München (Az. 411 C 45/16).

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