Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof darf das Gewerbeaufsichtsamt den Selbstbedienungsbetrieb von UV-Bestrahlungsgeräten ohne während der gesamten Betriebszeit anwesendes Fachpersonal in einem Sonnenstudio untersagen (Az. 22 BV 13.2531).
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Quelle: DATEV eG