Kein Zuschuss zu Brillen für Erwachsene

Gesetzliche Krankenversicherungen haben keinen Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung, die einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen für volljährige Versicherte vorsieht. So das LSG Hessen (Az. L 1 KR 56/13 KL).

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Quelle: DATEV eG