Das OLG Celle hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der im Rahmen einer Protestaktion gegen den Castortransport mit Polizeieinsatz von einem Baum gestürzt ist und sich verletzt hat (Az. 16 U 61/15).
Keine Amtshaftung für Sturz beim Castortransport
OLG Celle, Pressemitteilung vom 07.04.2016 zum Urteil 16 U 61/15 vom 07.04.2016
Im Prozess hat der Kläger u. a. Schadensersatz und Schmerzensgeld begehrt und war damit bereits in erster Instanz unterlegen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht mit dem am 07.04.2016 verkündeten Urteil bestätigt. Der Kläger sei den von ihm zu erbringenden, erforderlichen Beweis schuldig geblieben, dass Reizgas gegen ihn eingesetzt worden und dass dieser gezielte Einsatz ursächlich für seinen Sturz gewesen sei. Insoweit ständen sich nicht nur gegensätzliche Aussagen verschiedener Zeugen unvereinbar gegenüber, weshalb der Senat nicht die zweifelsfreie Überzeugung gewinnen konnte, dass gegen den Kläger gezielt Reizgas in einem Ausmaß eingesetzt wurde, dass es zu seinem Sturz führen konnte. Hinzu komme, dass der Kläger den Baum schnell und ohne Sicherung hochgeklettert sei. Deshalb bleibe die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass er aus Unachtsamkeit ohne Fremdeinwirkung den Halt verloren habe.
Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.
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Quelle: DATEV eG