Das LAG Berlin-Brandenburg hat der IG Metall untersagt, bei der Klenk Holz AG die Zufahrt zum Betriebsgelände durch Streikmaßnahmen zu blockieren (Az. 23 SaGa 968/16).
Keine Betriebsblockade im Zuge eines Streiks
LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 15.06.2016 zum Beschluss 23 SaGa 968/16 vom 15.06.2016
Ein Absperren durch Gegenstände war bereits durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts untersagt worden. Das Landesarbeitsgericht hat über diese Entscheidung hinaus auch ein Blockieren der Zufahrt durch Streikende oder Streikposten untersagt.
Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.
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Quelle: DATEV eG