Der Bundestag hat am 27.10.2011 gegen die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen gestimmt.
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Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.10.2011
Der Bundestag hat am 27. Oktober gegen die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen gestimmt. Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf (17/775) vorgelegt, der die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-555/07) gegen die Diskriminierung wegen des Alters vorsah. Bündnis 90/Die Grünen wollten mit ihrem Gesetzentwurf (17/657) die Änderung des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches erreichen. Damit sollten Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen diskriminierungsfrei ausgestaltet werden.
Beide Fraktionen wollten erreichen, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, künftig bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Ihre Gesetzentwürfe sahen deshalb vor, den entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen, der die Anrechnung unmöglich macht. Beide Entwürfe wurden mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (17/7489) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.
Quelle: Deutscher Bundestag
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