Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

Eine Hundehalterin muss nicht für die Folgen eines Reitunfalls haften, wenn der Geschädigte nicht beweisen kann, dass das Durchgehen des Pferdes durch den Hund verursacht wurde. Ein Zurückpfeifen des Hundes mit der Hundepfeife sei sozialadäquat. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 200/16).

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Quelle: DATEV eG