Keine Hinweise auf Dividendentricks

Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt.

 

Keine Hinweise auf Dividendentricks

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.04.2017

 

Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt. Dies erklärt sie in einer Antwort (18/11978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/11345). Auf die Frage, ob die Rechtsauffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Cum/Cum-Geschäfte seien „illegitim, aber nicht illegal“, zutreffend sei, antwortet die Bundesregierung, sie halte diese Rechtsauffassung für zutreffend. Cum/Cum-Gestaltungen würden sich grundlegend von den um den Dividendenstichtag ebenfalls praktizierten Cum/Ex-Gestaltungen unterscheiden. Letztere seien „per se rechtswidrig“.

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Quelle: DATEV eG