Keine „No-go-Areas“ in Münster
SG Münster, Pressemitteilung vom 03.12.2018 zum Urteil S 11 AS 584/16 vom 15.11.2018 (nrkr)
Das hat das Sozialgericht Münster entschieden (Urteil vom 15.11.2018, Az. S 11 AS 584/16; nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall hatte eine Bezieherin von SGB II-Leistungen („Hartz-4“) höhere Sozialleistungen gefordert, da sie u. a. aus sozialen Gründen aus ihrer Wohnung in dem Gebäudekomplex „Zum Roten Berge“ in Münster-Hiltrup habe ausziehen und eine teurere Wohnung im Münsteraner Hansaviertel habe anmieten müssen. Dem ist das Sozialgericht Münster entgegengetreten und hat die Klage abgewiesen. Zwar gebe es durchaus auch in Münster Stadtviertel und Straßenzüge, die durch eine erhöhte Kriminalität, eine problematische Bevölkerungsstruktur und bauliche Mängel der Wohnungen gekennzeichnet seien. Es gebe aber – anders als offenbar in anderen Großstädten – keine „No-go-Areas“, in denen Wohnen pauschal unzumutbar wäre.
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