Keine schnelle Soli-Abschaffung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.11.2018
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag ( 19/1179 ) eine „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Gegen diesen Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Nur die AfD-Fraktion war dafür.
Die FDP-Fraktion erklärte in ihrem Gesetzentwurf ( 19/1038 ), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, „sodass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“. Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. FDP-Fraktion und AfD-Fraktion stimmten dafür.
Powered by WPeMatico