Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar. So entschied das FG Münster (Az. 6 K 2201/09).

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Quelle: DATEV eG