Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Eltern können aus dem Grundgesetz keinen Anspruch darauf ableiten, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 3 KR 650/16).

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Quelle: DATEV eG