Kindergeld – Neue Dienstanweisung

Das BZSt weist darauf hin, dass die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) auf den Stand 2015 geändert wurde. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.

 

BZSt, Pressemitteilung vom 14.08.2015

 

 
Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) wurde auf den Stand 2015 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.

 

Eine vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geleitete Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Bundesministerium der Finanzen, dem BZSt und Fachleuten von Familienkassen hat die Dienstanweisung überarbeitet.

 

Die Änderungen der Dienstanweisung im Einzelnen sind in der aktuellen Dienstanweisung optisch hervorgehoben und in der Änderungsweisung an die Familienkassen vom 29. Juli 2015 ab Seite 39 erläutert.

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Quelle: DATEV eG