Hamburg und Brandenburg setzen sich für ein ausdrückliches Klagerecht der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung des Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs ein. Die Länder möchten die Bundesregierung bitten, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Bundesrat, Mitteilung vom 22.04.2016
Datenübermittlung von der EU in die USA
Der Europäische Gerichtshof erklärte mit seinem Urteil eine Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig, die es Unternehmen ermöglichen sollte, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der EU in die USA zu übermitteln.
Zugleich stärkte der Gerichtshof die Rechtstellung der Datenschutzaufsichtsbehörden. Er stellte fest, dass Entscheidungen der Kommission die Datenschützer nicht hinderten, das Schutzniveau bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zu prüfen. Da allein der Gerichtshof die Ungültigkeit einer Kommissionsentscheidung feststellen könne, müssten Datenschutzbehörden ein Klagerecht haben, führte er weiter aus.
Der Entschließungsantrag wurde im Plenum am 22. April 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts- und dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.
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Zum Beratungsvorgang (171/16)
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Quelle: DATEV eG