Klarstellung bei der Versicherungssteuerpflicht für Erlöspools – Rechtssicherheit für die Reeder

Wie das BMWi mitteilt, haben sich die Obleute der Regierungskoalition im Finanzausschuss darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Frage der Versicherungssteuerpflicht von Erlöspools in der Seeschifffahrt gesetzlich zu klären.

 

BMWi, Pressemitteilung vom 19.03.2013

 

Die Obleute der Regierungskoalition im Finanzausschuss haben sich darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Frage der Versicherungssteuerpflicht von Erlöspools in der Seeschifffahrt gesetzlich zu klären.

 
Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, erklärt dazu: „Ich bin sehr froh, dass nach sorgfältiger Prüfung durch eine Gesetzesänderung nun verbindlich festgelegt werden wird, dass Erlöspools grundsätzlich nicht der Versicherungssteuer unterliegen. Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Finanzpolitiker der Koalition für diese gesetzliche Regelung und insbesondere die damit verbundene Klarstellung, dass die Erlöspools auch nicht rückwirkend mit der Versicherungssteuer belegt werden. Damit erhalten die Reeder die dringend notwendige Rechtssicherheit für die seit Jahrzehnten praktizierten Erlöspools. Gerade in der anhaltenden Krise wäre es nicht verantwortbar, die Branche auf eine gerichtliche Klärung der Auslegung des sehr alten Versicherungssteuergesetzes zu vertrösten.“

 
Die Frage der Versicherungssteuerpflicht von Erlöspools hatte die Branche zuletzt in Unruhe versetzt, da rund 2.000 Schiffe in ca. 100 Erlöspools fahren. Die Nichtanwendung der Versicherungssteuerpflicht entspricht auch der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis. Die gesetzliche Klarstellung der Nichtanwendung der Versicherungssteuerpflicht für Erlöspools soll umgehend vom Bundestag beraten werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten

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Quelle: DATEV eG