KMU-Definition – EU-Konsultation bis zum 06.05.2018
Ausgangspunkt ist die Definition der Kleinstunternehmen und KMU der Empfehlung 2003/361/EG vom 06.05.2003.
Die EU-Kommission fragt insbesondere, ob die Einteilung in Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen sowie die Kriterien (Mitarbeiterzahl – Finanzparameter – Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse) und Schwellenwerte nach wie vor angemessen sind.
Am Ende der Folgenabschätzung könnte eine Überarbeitung einiger Aspekte der Definition von KMU durch die EU-Kommission stehen.
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