Kohledeputate für Bergleute der Ruhrkohle AG – erstinstanzlich unterlegene Kläger nehmen ihre Berufungen im Termin zurück

Das LAG Hamm verhandelte über die ersten Berufungsverfahren rund um den Anspruch von Beschäftigten der RAG Aktiengesellschaft und sonstigen Anspruchsberechtigten auf die weitere Lieferung sog. Hausbrandkohle. Die drei erstinstanzlich unterlegenen Kläger nahmen ihre Rechtsmittel nach ausführlicher Erörterung der Erfolgsaussichten zurück. (Az. 9 Sa 413/17, 9 Sa 452/17 und 9 Sa 681/17).

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