Kommission ruft Online-Händler zur Nutzung der Streitbeilegungsplattform auf
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.12.2017
Laut der Studie verweisen auch nicht alle Online-Händler auf die vorgeschriebene E-Mail-Adresse, die zur Online-Streitbeilegung über die Plattform genutzt werden kann. 85 Prozent der rund 20.000 untersuchten Websites geben diese E-Mail-Adresse an.
Der ebenfalls am 13.12.2017 veröffentlichte Bericht über die Funktionsweise der Plattform zeigt, dass seit Bestehen der Plattform mehr als 24.000 Beschwerden von Verbrauchern eingereicht wurden. Etwa 40 Prozent der Beschwerden wurden außerhalb der Plattform durch einen direkten Kontakt zwischen Verbrauchern und Händlern gelöst, der über die Plattform zustande kam.
Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde.
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Vollständiger Bericht und Studie zur Nutzung der Streitbeilegungsplattform
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