Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen Nichtbeachtung der EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor vor den EuGH zu bringen.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2013
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen Nichtbeachtung der EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Die Verträge schließen in Deutschland nicht aus, dass staatliche Mittel zum Zweck von Quersubventionen für dem Wettbewerb offenstehende Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr verwendet werden können.
Hintergrund:
Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland gegen zentrale Bestimmungen des ersten Eisenbahnpakets über finanzielle Transparenz aus dem Jahr 2001 (Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG, jetzt ersetzt durch die Neufassung der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU) verstoßen hat. So hat Deutschland versäumt sicherzustellen, dass
1) die Rechnungen für die beiden Bereiche Infrastruktur und Verkehrsleistungen so geführt werden, dass das Verbot einer Übertragung öffentlicher Mittel von Infrastrukturleistungen auf Verkehrstätigkeiten deutlich zutage tritt;
2) Wegeentgelte für die Nutzung der Infrastruktur nur zur Finanzierung der Tätigkeiten des Infrastrukturbetreibers verwendet werden dürfen;
3) bereitgestellte öffentliche Gelder für Personenverkehrsleistungen (im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen) in den jeweiligen Rechnungen getrennt ausgewiesen werden.
Allgemein schließen die derzeitigen Verträge in Deutschland nicht aus, dass staatliche Mittel für Infrastruktur und öffentliche Dienste im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zur Quersubventionierung kommerzieller Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr verwendet werden können. Ein solches Vorgehen könnte den Wettbewerb verzerren und möglicherweise denjenigen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen, die öffentliche Zuwendungen erhalten. Dies widerspricht den bestehenden EU-Regeln, die für einen effizienten, unverfälschten und wettbewerbsorientierten EU-Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste sorgen sollen.
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Quelle: DATEV eG