Kommission will Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen verbessern und so arbeitslosen Menschen helfen

Die EU-Kommission hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der den öffentlichen Arbeitsverwaltungen helfen soll, ihre Effektivität durch Zusammenarbeit zu maximieren und so den Bedürfnissen der Arbeitslosen und der Unternehmen besser gerecht zu werden.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.06.2013

 

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die 26 Millionen Arbeitslosen in Europa bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen. Daher hat die Europäische Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der den öffentlichen Arbeitsverwaltungen helfen soll, ihre Effektivität durch Zusammenarbeit zu maximieren und so den Bedürfnissen der Arbeitslosen und der Unternehmen besser gerecht zu werden.

 

Gut funktionierende öffentliche Arbeitsverwaltungen sind die Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten beschäftigungspolitische Initiativen wie die Jugendgarantie in die Praxis umsetzen können. So sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen zum Beispiel der richtige Ort, um einzelne Arbeitssuchende über Ausbildungschancen, Lehrstellen, Praktika und Weiterbildungsmöglichkeiten zu beraten, und zwar angepasst an ihre persönliche Situation und an Anforderungen von Arbeitgebern.

 

Darüber hinaus sorgen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen dafür, dass Arbeitsuchende mit bestimmten Fähigkeiten und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, die diese Fähigkeiten suchen, leichter zueinander finden. Die jüngste Ausgabe des Europäischen Monitors für offene Stellen zeigt, dass es trotz Rekordarbeitslosigkeit 1,7 Millionen freie Stellen in der EU gibt.

 

„Um die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, müssen Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die in der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine zentrale Rolle spielen, verbessert werden“, sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. „Dieser Vorschlag würde den öffentlichen Arbeitsverwaltungen helfen, diese wichtige Aufgabe zu erfüllen, und er würde eine stärker europäisch ausgerichtete Koordinierung der Beschäftigungspolitik fördern.“

 

Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Einrichtung einer Plattform vor, um die Leistung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen anhand relevanter Benchmarks zu vergleichen, um bewährte Verfahren zu ermitteln und das wechselseitige Lernen zu fördern. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen haben selbst darauf hingewiesen, dass mit einem solchen System Arbeitsmarktprobleme rascher entdeckt werden könnten.

 

Darüber hinaus würde das Netzwerk die praktische Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten unterstützen. Ein gutes Beispiel ist die Umsetzung der vom Rat „Beschäftigung und Soziales“ beschlossenen Jugendgarantie, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schulabschluss oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein Arbeitsplatz, eine weiterführende Ausbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikumsplatz angeboten wird.

 

Das Netzwerk würde die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen zu den öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützen.

 

Bei einem Gipfel zur Jugendarbeitslosigkeit, der am 3. Juli in Berlin stattfindet, werden die öffentlichen Arbeitsverwaltungen über eine verstärkte Zusammenarbeit diskutieren. Sie werden dort konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendgarantie präsentieren und erörtern, wie sie einander in diesem Bereich unterstützen können.

 

Der Beschlussvorschlag geht nun zur Verabschiedung an den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament und sollte ab 2014 umgesetzt werden.

 

Nach Verabschiedung des Beschlussvorschlags würde jeder Mitgliedstaat zwei hochrangige Vertreter/innen seiner öffentlichen Arbeitsverwaltung als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in das Gremium des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen entsenden. Die Kommission würde ebenfalls ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für das Gremium ernennen.

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Quelle: DATEV eG