Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften zur Erhebung einer Finanzausgleichsumlage zurückgewiesen
VerfGH Thüringen, Pressemitteilung vom 26.03.2018 zum Beschluss VerfGH 1/14 vom 07.03.2018
Die Beschwerdeführerin beanstandete die Erhebung der Finanzausgleichsumlage. Sie rügte, dass es keine tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage hierfür gebe, es den Vorschriften an der hinreichenden Bestimmtheit fehle, sie nicht widerspruchsfrei seien, es zu einer Nivellierung bzw. Übernivellierung komme und dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege.
Der Verfassungsgerichtshof konnte keine entsprechenden Verfassungsverstöße feststellen, insbesondere keinen Verstoß gegen die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie.
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