Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 1 – S-7050 / 19 / 10001 :002 vom 08.04.2019
Auszug
Sollte dieser Fall eintreten, gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das im Schreiben Aufgeführte zu folgenden Punkten:
- Anwendbare Vorschriften
- Behandlung von Lieferungen vor dem 13. April 2019, bei denen die gelieferten Gegenstände nach dem 12. April 2019 in das Vereinigte Königreich oder in das Inland gelangen
- Umsätze in Konsignationslagern
- Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen), deren Erbringung vor dem 13. April 2019 beginnt und nach dem 12. April 2019 endet
- Kleine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) für bestimmte Dienstleistungen
- Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG
- Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG)
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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