Die EU-Kommission leitete eine Konsultation zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen ein. Die breite Öffentlichkeit, insb. aber Gesellschaften, Unternehmensverbände, Wirtschaftskammern sowie Rechtsanwälte und Notare, sind aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen.
Die EU-Kommission leitete am 08.09.2014 eine bis zum 01.12.2014 andauernde Konsultation zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen ein. Das Konsultationsdokument liegt nur in englischer Sprache vor. Die breite Öffentlichkeit, insb. aber Gesellschaften, Unternehmensverbände, Wirtschaftskammern sowie Rechtsanwälte und Notare, sind aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen.
Anhand der eingegangenen Stellungnahmen will die EU-Kommission dann das Funktionieren des bestehenden EU-Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten bewerten und ggf. Änderungen vorschlagen.
Die EU-Kommission hatte bereits 2012 in ihrem Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance angekündigt, sowohl Änderungen an der bestehenden Richtlinie zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen (2005/56/EG) als auch eine Initiative zur Bereitstellung eines Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Spaltungen von Gesellschaften in Erwägung zu ziehen.
———————-
Quelle: DATEV eG