Konsultation zu horizontalen Vereinbarungen – Bewertung der EU-Wettbewerbsregeln
BRAK, Mitteilung vom 15.11.2019
Diese Konsultation betrifft die Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung („FuE-GVO“) und die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen („Spezialisierungs-GVO“), zusammen als „horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen“ bezeichnet, sowie die diesbezüglichen Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit („Horizontal-Leitlinien“). Mit der Konsultation soll festgestellt werden, wie die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen, die am 31. Dezember 2022 auslaufen, im Zusammenspiel mit den Horizontal-Leitlinien funktionieren. Auf der Grundlage der Bewertung soll entschieden werden, ob es sinnvoll ist, die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen auslaufen zu lassen, ihre Geltungsdauer zu verlängern oder sie, zusammen mit den Horizontal-Leitlinien, zu überarbeiten.
Die Frist zur Beantwortung der Konsultation ist der 12. Februar 2020.
Konsultation der Kommission (November 2019)
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