Die EU-Kommission konsultiert die Öffentlichkeit zu einem Vorschlag für die Vereinfachung bestimmter Verfahren zur Anmeldung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse nach der EU-Fusionskontrollverordnung.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.03.2013
Die Europäische Kommission konsultiert die Öffentlichkeit zu einem Vorschlag für die Vereinfachung bestimmter Verfahren zur Anmeldung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Ziel des Vorschlags ist es, durch eine Verringerung des bürokratischen Aufwands und durch Straffung der Verfahren im Rahmen der EU-Fusionskontrolle stärker den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung zu tragen. Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnten bis zu 70 % aller angemeldeten Zusammenschlüsse, d. h. 10 % mehr als heute, nach dem vereinfachten Verfahren der Kommission behandelt werden. Die beteiligten Unternehmen könnten dadurch deutliche Einsparungen erzielen (bis zu 50 % ihrer Anwaltskosten) und müssten weniger unternehmensinterne Vorarbeiten für die Anmeldung leisten. Außerdem schlägt die Kommission vor, für alle Anmeldungen weniger Auskünfte zu verlangen, was die Verwaltungslasten für Unternehmen erheblich senken würde. Die Initiative ist Teil der umfassenden Bemühungen der Kommission, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu reduzieren, und dadurch das Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine neue Fassung ihrer Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse vor.
Nach der Bekanntmachung können Unternehmen für bestimmte Arten von Zusammenschlüssen, die in der Regel keine Wettbewerbsbedenken aufwerfen, kürzere Anmeldeformulare verwenden. Wenn die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen unter einer bestimmten Schwelle liegen, werden Zusammenschlüsse nach dem vereinfachten Verfahren behandelt. Die Kommission kann solche Vorhaben dann ohne eingehende Marktuntersuchung freigeben.
Angesichts ihrer bisherigen Erfahrungen und ihrer detaillierten Leitlinien zur Fusionskontrolle schlägt die Kommission nun vor, den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens auszuweiten. Dies würde die Unternehmen weiter entlasten.
Konkret soll die Schwelle für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens auf Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen, die auf demselben Markt miteinander in Wettbewerb stehen, von 15 % der Marktanteile auf 20 % angehoben werden. Bei Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen, die auf vor- oder nachgelagerten Märkten tätig sind (z. B. ein Hersteller von Kraftfahrzeugteilen und ein Kraftfahrzeughersteller), wird eine Anhebung dieser Schwelle von 25 % auf 30 % vorgeschlagen. Außerdem möchte die Kommission die Möglichkeit vorsehen, auch dann das vereinfachte Verfahren anzuwenden, wenn zwei auf demselben Markt tätige Unternehmen zwar gemeinsam über einen Marktanteil von mehr als 20 % verfügen, der Marktanteil durch den Zusammenschluss aber kaum steigt.
Die Kommission schlägt zudem eine Änderung der Verordnung zur Durchführung der Fusionskontrollverordnung vor, um die Anmeldeformulare für Zusammenschlüsse zu aktualisieren und zu straffen. Danach müssten die beteiligten Unternehmen in Fällen, die nicht unter das vereinfachte Verfahren fallen, nur für jene Märkte detaillierte Angaben vorlegen, auf denen ihr Marktanteil nach dem Zusammenschluss tatsächlich über dem Schwellenwert für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens liegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG