Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung durch Kreditinstitute gem. CRD IV-Richtlinie

Die EU-Kommission führt bis zum 12.09.2014 eine öffentliche Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung durch Kreditinstitute gemäß Art. 89 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV-Richtlinie) durch.

 

Die EU-Kommission führt eine bis zum 12.09.2014 andauernde öffentliche Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung durch Kreditinstitute gemäß Art. 89 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV-Richtlinie) durch. Die Richtlinie regelt den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.

 

Gemäß den neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken müssen Kreditinstitute, ab 01.01.2015, jährlich für jedes Land in dem sie ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung haben die folgenden Angaben offenlegen:

 

 

  • Firma, Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort (Offenlegung ab 01.07.2014),
  • Umsatz (ab 01.07.2014),
  • Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten (ab 01.07.2014),
  • Gewinn oder Verlust vor Steuern,
  • Steuern auf Gewinn oder Verlust,
  • Erhaltene staatliche Beihilfen.

 

Im Rahmen der Konsultation soll überprüft werden, welche nachteiligen wirtschaftlichen Folgen die eingeführte länderspezifische Berichterstattung (country-by-country reporting, CBCR) für die Institute hat. Dabei geht es hauptsächlich um Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und die Verfügbarkeit von Krediten sowie die Stabilität der Finanzsysteme. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in einen Bericht einfließen, den die EU-Kommission bis 31.12.2014 dem EU-Parlament und Rat vorlegen soll.

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Quelle: DATEV eG