Konsultation zur Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers

Die EU-Kommission startete am 26.01.2016 eine Konsultation zur sog. Nachweisrichtlinie (91/533/EWG). In der Richtlinie ist u. a. vorgesehen, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu wesentlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses informieren muss.

 

 

Die EU-Kommission startete am 26.01.2016 eine – derzeit nur in englischer Sprache vorliegende – Konsultation zur sog. Nachweisrichtlinie ( 91/533/EWG ). In der Richtlinie ist u. a. vorgesehen, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu wesentlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses (z. B. Beschreibung der Arbeit, Arbeitszeit oder Dauer des Arbeitsverhältnisses) informieren muss. Die entsprechenden Informationen sind dem Arbeitnehmer mindestens zwei Monate nach Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stellen. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz der Arbeitnehmer vor Missachtung bzw. Verletzung ihrer Rechte sowie eine transparentere Gestaltung des Arbeitsmarktes.

 

Die EU-Kommission stellt die aus 1991 stammende Richtlinie derzeit auf den Prüfstand, u. a. im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen (z. B. Telearbeit, Null-Stunden-Verträge oder Jobsharing). Sie bittet bis zum 20.04.2016 um Rückmeldungen zum Nutzen und zu möglichen Verbesserungen der Richtlinie. So möchte die EU-Kommission u. a. wissen, ob die Bestimmungen der Richtlinie auch für Personen gelten sollten, die in neuen Beschäftigungsformen arbeiten.

———————-

Quelle: DATEV eG