Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020
Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
BMF, Schreiben IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001 vom 08.04.2020
Die Konsultationsvereinbarung ist am 6. April 2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. April 2020 Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 30. April 2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Das Schreiben mit der Konsultationsvereinbarung finden Sie auf der Homepage des BMF.
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