Der Finanzausschuss stimmte dem „Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ zu. Damit könne laut Deutschem Bundestag dem Ausnutzen unterschiedlicher Steuersätze von Staaten durch multinationale Unternehmen entgegen gewirkt werden.
Konzerndaten werden bald ausgetauscht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2016
Die Bundesregierung wird bald Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen können, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken. Der Finanzausschuss stimmte am 21.09.2016 dem von der von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte ( 18/8841 ) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich. Wie die Bundesregierung erläuterte, würden multinational tätige Unternehmen würden im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ausnutzen, um Einkünfte in den Staaten nachzuweisen, die besonders günstige Besteuerungskonditionen bieten würden.
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Quelle: DATEV eG