Mit dem vollständigen Übergang der Kfz-Steuerverwaltung seit dem 01.07.2014 auf den Zoll sind nun ausschließlich die Hauptzollämter Ansprechpartner in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten. Die Finanzämter in den Bundesländern sind nicht mehr zuständig. Das teilt das BMF mit.
BMF, Mitteilung vom 11.09.2014
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung schrittweise die Daten- und Aktenbestände und damit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.
Mit dem vollständigen Übergang der Kfz-Steuerverwaltung seit dem 1. Juli 2014 auf den Zoll sind nun ausschließlich die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten. Die Finanzämter in den Bundesländern sind nicht mehr zuständig.
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Quelle: DATEV eG