Das IDW schlägt dem Ministerium für Gesundheit in NRW Änderungen am Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vor.
IDW, Mitteilung vom 16.10.2012
Mit folgenden Vorschlägen dazu hat sich das IDW an das Ministerium für Gesundheit in NRW gewandt:
Der Wortlaut des § 20 KHGG NRW soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich auch die Abtretung von schon ausgezahlten Fördermitteln, die angespart wurden, zulässig ist. In § 21 Abs. 6 KHGG NRW muss nach Meinung des IDW klargestellt werden, dass auch eine Finanzierung von Abschreibungen auf grundsätzlich förderungsfähige Investitionen in Betracht kommt.
Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des IDW.
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Quelle: DATEV eG