Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften

Der Vorschlag ist Teil des sog. Omnibus VII-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 07.05.2026

Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments haben heute eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag erzielt, mit dem bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) gestrafft werden sollen.

Der Vorschlag ist Teil des sog. Omnibus VII-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.

Mit der heutigen Einigung über die KI-Verordnung werden wiederkehrende Verwaltungskosten gesenkt und unsere Unternehmen somit deutlich entlastet. Es wird für Rechtssicherheit und eine reibungslosere und einheitlichere Umsetzung der Vorschriften in der gesamten Union gesorgt, was die digitale Souveränität und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt. Gleichzeitig verbessern wir den Schutz von Kindern, indem wir Risiken im Zusammenhang mit KI-Systemen angehen. Diese Einigung ist ein klarer Beleg dafür, dass wir in der Lage sind, rasch zu handeln und unseren Verpflichtungen nachzukommen. Sie ist das erste Ergebnis im Rahmen des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“, auf den sich die drei Organe der Europäischen Union in der vergangenen Woche geeinigt haben, und zwar deutlich innerhalb der gesetzten Frist.

Marilena Raouna, Staatsministerin für europäische Angelegenheiten der Republik Zypern

Zuvor hatte die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Umsetzung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate zu verlängern, damit die Vorschriften erst in Kraft treten, wenn die Kommission die Verfügbarkeit der benötigten Normen und Instrumente bestätigt. Zudem hatte die Kommission weitere gezielte Änderungen der Verordnung über künstliche Intelligenz vorgeschlagen, um bestimmte regulatorische Ausnahmen für KMU auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung auszuweiten. Des Weiteren schlug sie vor, in einigen wenigen Fällen die Anforderungen zu senken, mehr Spielraum für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen zu schaffen, das Büro für Künstliche Intelligenz zu verstärken und die Fragmentierung der Governance zu verringern. Da die Bestimmungen über Hochrisiko-KI-Systeme am 2. August 2026 in Kraft treten sollen, haben der Rat und das Parlament den Vorschlag mit höchster Priorität behandelt und in dieser Hinsicht die Stoßrichtung des Kommissionsvorschlags weitgehend beibehalten.

Wichtigste Änderungen

Der Rat und das Parlament haben eine neue Bestimmung in die Verordnung über KI aufgenommen, mit der KI-Praktiken verboten werden, die nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen. Außerdem wurde ein fester Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme eingeführt: Sie sollen nun ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und ab dem 2 August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, gelten.

Darüber hinaus wurde die Verpflichtung für Anbieter wieder aufgenommen, KI-Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen sind. Auch der Maßstab der unbedingten Notwendigkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen wurde wieder in den Entwurf aufgenommen.

Die Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden wird bis zum 2. August 2027 verlängert. Verkürzt wird dagegen der Anbietern gewährte Übergangszeitraum für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte (nämlich von sechs Monaten auf drei Monate); als neue Frist wurde der 2. Dezember 2026 festgesetzt. Zudem haben der Rat und das Parlament konkretisiert, welche Zuständigkeiten das Büro für Künstliche Intelligenz bei der Aufsicht von KI-Systemen haben soll, die auf KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen und bei denen sowohl das Modell als auch das System von demselben Anbieter entwickelt wurden. Dabei haben sie Ausnahmen aufgeführt, in denen weiterhin die nationalen Behörden – einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Grenzmanagementbehörden, Justizbehörden und Finanzinstitute – zuständig sind.

Bei den Vorschriften für industrielle KI und ihr Zusammenspiel mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften (etwa in Bereichen wie Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Maschinen und Wasserfahrzeuge) haben der Rat und das Parlament einen Kompromiss über einen Mechanismus erzielt, der es ermöglicht, Situationen zu lösen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften auf KI bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind, indem die Anwendung letzterer mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt wird. Darüber hinaus wurde ein Kompromiss gefunden, um die Maschinenverordnung von der unmittelbaren Anwendbarkeit der KI-Verordnung auszunehmen. Die Kommission erhält zudem die Befugnis, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Maschinenverordnung zu erlassen. Damit könnten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf KI-Systeme hinzugefügt werden, die gemäß der KI-Verordnung als hochriskant eingestuft sind. So sollen mögliche Überschneidungen zwischen den Hochrisikoanforderungen der KI-Verordnung und denen der sektorspezifischen Rechtsvorschriften vermieden werden. Schließlich wird die Kommission verpflichtet, Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, für die sektorale Harmonisierungsrechtsvorschriften gelten, bei der Einhaltung der Anforderungen bezüglich Hochrisikosystemen so zu unterstützen, dass der Aufwand, der ihnen dadurch entsteht, minimiert wird.

Nächste Schritte

Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt und anschließend von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet werden, damit der Rechtsakt in den kommenden Wochen von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen werden kann.

Hintergrund

Der Europäische Rat hat im Oktober 2024 alle EU-Organe, Mitgliedstaaten und Interessenträger aufgefordert, die Arbeiten zum Thema KI als Priorität zu betrachten und entsprechend voranzubringen, insbesondere als Reaktion auf die Herausforderungen, die Enrico Letta und Mario Draghi in ihren Berichten „Weit mehr als ein Markt“ und „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ herausgestellt haben. In der Erklärung von Budapest vom 8. November 2024 wurde ein „revolutionärer Vereinfachungsprozess“ gefordert, indem für einen klaren, einfachen und intelligenten Regelungsrahmen für Unternehmen gesorgt und der Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand, insbesondere für KMU, drastisch verringert wird.

Seit Februar 2025 hat die Kommission dementsprechend zehn „Omnibus“-Pakete zur Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften vorgelegt. Sie betreffen die Bereiche Nachhaltigkeit, Investitionen, Landwirtschaft, kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen, Verteidigungsbereitschaft, chemische Produkte, digitale Fragen, einschließlich KI, Umwelt und Automobilindustrie und schließlich Lebens- und Futtermittelsicherheit.

Quelle: Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union

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