Länderspezifische Empfehlungen 2016/17 für Deutschland: Effizienteres Steuersystem und Belebung des Wettbewerbs bei reglementierten Berufen

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters die länderspezifischen Empfehlungen 2016/17 veröffentlicht. Deutschland wird u. a. der Abbau von Ineffizienzen im Steuersystem empfohlen.

 

Länderspezifische Empfehlungen 2016/17 für Deutschland: Effizienteres Steuersystem und Belebung des Wettbewerbs bei reglementierten Berufen

 

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters am 18.05.2016 die länderspezifischen Empfehlungen 2016/17 veröffentlicht.

 

Deutschland wird u. a. der Abbau von Ineffizienzen im Steuersystem empfohlen, indem es die Unternehmensbesteuerung und die kommunale Gewerbesteuer überprüft, die Steuerverwaltung modernisiert und den regulatorischen Rahmen für Risikokapital überprüft.

 

Außerdem werden – wie in den vergangenen Jahren – Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, insbesondere bei den Unternehmensdienstleistungen und den reglementierten Berufen, angemahnt: „Die Probleme bei den Unternehmensdienstleistungen erwachsen aus Zulassungsanforderungen, Beschränkungen bei multidisziplinären Tätigkeiten, Versicherungspflichten und festen Vergütungssätzen. Auch für die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital bestehen weiterhin Vorgaben. In dem Aktionsplan, den Deutschland im Anschluss an die gegenseitige Bewertung der Vorschriften über den Zugang und die Ausübung der reglementierten Berufe vorgelegt hat, wird nur eine begrenzte Zahl von Maßnahmen angekündigt, obwohl eindeutig Raum für ambitioniertere Vorschläge vorhanden ist.“

 

Die Empfehlungen stützen sich u. a. auf die Länderberichte, die die EU-Kommission im Februar diesen Jahres veröffentlicht, sowie auf die von den EU-Mitgliedstaaten im April übermittelten nationalen Reformprogramme. Die länderspezifischen Empfehlungen werden nun vom Rat erörtert und sind dann von den Staats- und Regierungschefs zu bestätigen, damit sie anschließend von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.

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Quelle: DATEV eG