Laut VG Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen (Az. 13 K 5412/15).
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Quelle: DATEV eG