Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 30.09.2011 die Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gebilligt. Damit kann es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Bundesrat, Pressemitteilung vom
30.09.2011
In seiner Sondersitzung am 30.09.2011
hat der Bundesrat die Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gebilligt.
Damit kann es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt
werden.
Das Gesetz passt die bisherigen Regelungen an die Beschlüsse der
Staats- und Regierungschefs vom 11. März und 21. Juli 2011 an. Der von der
Bundesrepublik zur Verfügung zu stellende Gewährleistungsrahmen erhöht sich
dadurch auf rund 211 Milliarden Euro.
Das Gesetz enthält auch Regelungen
über die künftigen Informationsrechte des Bundesrates. Die Bundesregierung ist
demnach verpflichtet, den Bundesrat schriftlich zu unterrichten. Einzelheiten
hierzu bleiben einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
vorbehalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des
Bundesrates.
Quelle: Bundesrat
———————-