Länder möchten Verbraucherschutz im Luftverkehr weiter erhöhen

Der Bundesrat hat am 21.09.2012 umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Auseinandersetzungen mit Fluglinien über Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckschäden künftig an verschiedene Schlichtungsstellen wenden können.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 21.09.2012

 

Der Bundesrat hat am 21.09.2012 umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Auseinandersetzungen mit Fluglinien über Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckschäden künftig an verschiedene Schlichtungsstellen wenden können. Hierzu schlägt der Entwurf die Einführung einer behördlichen sowie gegebenenfalls mehrerer privater Schlichtungsstellen vor.

 

Die Länder möchten den Verbraucherschutz weiter erhöhen. Sie regen deshalb an, die Zahl der privaten Schlichtungsstellen auf eine zu begrenzen. Die Vorschläge der Bundesregierung würden ansonsten zu einer unübersichtlichen Aufsplitterung der Zuständigkeiten führen. Dies sei mit Nachteilen für die Verbraucher verbunden und gefährde die Effektivität der Verfahren. Zudem monierte der Bundesrat die Verfahrensbegrenzung auf Zahlungsansprüche bis 5.000 Euro. Diese Grenze sei zu streichen.

 

Den Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG